Häufig gestellte Fragen – FAQ

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zu unseren Ausbildungs- und Weiterbildungsgängen!

FAQ - Alle Bildungsgänge an der Rheinischen Akademie Köln

Nein, es gibt keine Anmeldefristen. Die Plätze werden allerdings in der Reihenfolge des Eingangs vergeben. Wer sich spät anmeldet kommt ggf. auf eine Warteliste.

Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie eine Anmeldebestätigung die aussagt, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Aus- oder Weiterbildung erfüllen. Dort aufgeführte fehlende Unterlagen müssen dann bis zum Ausbildungsbeginn nachgereicht werden.

Sie sind mit der Anmeldebestätigung angemeldet und erhalten anschließend zu dem in der Anmeldebestätigung angegebenen Zeitpunkt die Zulassung.

Die Zulassung erhalten Sie, wenn alle organisatorischen Rahmenbedingungen geklärt sind, spätestens zu dem in der Anmeldebestätigung angegeben Datum.

Mit Ihrer Unterschrift in der Anmeldung gehen Sie ein Vertragsverhältnis ein. Dieses wir mit der Zulassung seitens der Rheinischen Akademie Köln rechtskräftig. Sie haben danach eine zweiwöchige Rücktrittsfrist.

Bei der Anmeldung minderjähriger Schülerinnen und Schülern ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich und verbindlich.

Bitte reichen Sie uns die auf der Bewerbungsseite aufgeführten Bewerbungsunterlagen ein. Das Bewerbungsformular finden Sie hier.

Zeugnisse und Bescheinigungen können Sie bei jeder öffentlich rechtlichen Einrichtung beglaubigen lassen. Zum Beispiel beim Bürgeramt, Pfarramt und Notar.

Die Rheinische Akademie Köln bietet Infoveranstaltungen und einen Tag der offenen Tür (nur für BTA- / ITA-Ausbildung und Berufliches Gymnasium) an. Die aktuellen Termine finden Sie hier.

Bei der Studienberatung können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Ihren richtigen Ansprechpartner finden Sie hier.

Basisinformationen zu allen Bildungsgängen finden Sie auf unserer Website.
Wenn ein zusätzlicher individueller Beratungsbedarf besteht, können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Beratungstermin vereinbaren. Ihren richtigen Ansprechpartner finden Sie hier.

Sie können sich jederzeit bewerben. Sie sollten die fehlenden Dokumente dann aber unbedingt sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung unaufgefordert nachreichen.

Die Ausbildungsgänge der Höheren Berufsfachschule für Technik (BTA- / ITA-Ausbildung und Berufliches Gymnasium) beginnen jedes Jahr nach den Sommerferien des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker (m/w/d) an der Fachschule für Technik beginnt nach den Sommerferien des Landes Nordrhein-Westfalen.

Den genauen Einschulungstag bzw. Weiterbildungsbeginn erfahren Sie bei Ihrer Anmeldung.

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler in der Erstausbildung (BTA- / ITA-Ausbildung und Berufliches Gymnasium) bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG.

Für die Studierenden in der Weiterbildung besteht alternativ auch die Möglichkeit auf Förderung nach dem AFBG (sogenanntes „Aufstiegs-BAföG“).

Genauere Informationen erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnsitzes.

FAQ - Biologisch-technisches Gymnasium (Berufliches Gymnasium)

Die Aufnahmevoraussetzung für das Biologisch-technische Gymnasium (Berufliches Gymnasium) ist die Fachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe.

Bitte reichen Sie bei der Bewerbung das letzte Schulzeugnis ein. Sollte es das Abschlusszeugnis sein, so benötigen wir es als beglaubigte Kopie.

Die BTA-Ausbildung und der Unterricht am Biologisch-technischen Gymnasium beginnen jedes Jahr Ende nach den Sommerferien des Landes Nordrhein-Westfalen.

Den genauen Einschulungstag erfahren Sie bei Ihrer Anmeldung.

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler in der Erstausbildung bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG. Genauere Informationen erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnsitzes.

FAQ - Höhere Berufsfachschule für Technik (BTA- und ITA-Ausbildung)

Die Aufnahmevoraussetzungen für eine schulische Erstausbildung an der Höheren Berufsfachschule für Technik sind:

Voraussetzungen für die 2-jährige BTA-Ausbildung:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (Abschluss 12. Klasse, schulischer Teil).

Voraussetzungen für die 3-jährige BTA- oder ITA-Ausbildung:
Fachoberschulreife (z. B. Realschulabschluss) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Bitte reichen Sie bei der Bewerbung Ihr letztes Schulzeugnis ein. Sollte es das Abschlusszeugnis sein, so benötigen wir es als beglaubigte Kopie.

Die BTA-Ausbildung und der Unterricht an der Höheren Berufsfachschule für Technik beginnen jedes Jahr nach den Sommerferien des Landes Nordrhein-Westfalen.

Den genauen Einschulungstag erfahren Sie bei Ihrer Anmeldung.

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler in der Erstausbildung (BTA/ITA) bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG. Genauere Informationen erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnsitzes.

FAQ - Fachschule für Technik (Weiterbildung zum Staatlich geprüfter Techniker)

Die Aufnahmevoraussetzungen an der Fachschule für Technik zur Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker (m/w/d) sind:

– mindestens einen Hauptschulabschluss

– einen Berufsschulabschluss

– einen Ausbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und ein Jahr einschlägige Berufspraxis

– oder fünf Jahre Berufspraxis in einer unserer sechs Fachrichtungen

Bei den Studierenden in der Weiterbildung besteht neben der Förderung nach dem BAföG alternativ auch die Möglichkeit auf Förderung nach dem AFBG (sogenanntes „Aufstiegs-BAföG“).

Infos zur Förderung nach dem AFBG:

afbg-bafoeg-info-2020

Fragen zum Biologisch-technischen Gymnasium (Schulisches Gymnasium: BTA-Ausbildung und Abitur)

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Dr. Anja Yakéléba
Abteilungsleiterin der Höheren Berufsfachschule für Technik

Telefon: 0221-54687-4143
E-Mail: yak@rak.de

Fragen zur BTA- oder ITA-Ausbildung (Höhere Berufsfachschule für Technik)

Fragen zur Weiterbildung Staatlich geprüfter Techniker (Fachschule für Technik)

Tobias Georgi-Ley
Studienberatung
Erstausbildung und Weiterbildung

Telefon: 0221-54687-4109
E-Mail: georgi@rak.de

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