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Wir freuen uns auf den Schulstart 2020/2021!

Liebe Schülerinnen, Schüler und Studierende,

zum Start des Schuljahrs 2020/2021 begrüßen wir alle Schülerinnen und Schüler an unserem Beruflichen Gymnasium, unserer Höheren Berufsfachschule und die Studierenden an unserer Fachschule ganz herzlich.

Allen neuen Schülerinnen, Schüler und Studierenden wünschen wir ein rasches Einleben an der RAK. Wir werden Ihnen gemeinsam dabei helfen, sich schon bald an der RAK schnell zurecht zu finden und einen guten Start hinzulegen!

Wegen der Corona-Pandemie kann die Einführung der neuen Schülerinnen und Schüler an der Höheren Berufsfachschule für Technik (BTA/ITA/Berufliches Gymnasium) am 26. August um 9:00 Uhr nicht wie geplant in der Aula stattfinden, sondern wird nach Fachklassen getrennt durchgeführt. Die Studierenden der Fachschule für Technik (Weiterbildung Techniker) haben in einem Schreiben eine Information erhalten, in welchem Gebäude und Raum sie sich am 1. September einzufinden haben.

Klassen-bezeichnung Bildungs-
gang
Gebäude Raum
BG20 Berufliches Gymnasium V4 201
BA20 BTA (2-jährig) V4 202
BR20 BTA (3-jährig) V4 109
IR20 ITA (3-jährig) V4 111

Im folgenden möchten wir Ihnen noch einige Regeln für den Schulstart mitteilen und Sie bitten sich unbedingt daran zu halten. Jeder einzelne von uns steht ausdrücklich in der Verantwortung für den gesamten Schulbetrieb und damit im Kampf gegen die Pandemie!

Mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Corona-Zeiten passen wir alle Abläufe an der RAK den aktuellen Empfehlungen und Regelungen des Schulministeriums NRW an. Dabei muss der Schutz der Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler, Studierenden, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt sein.

Diese Maßnahmen, Vorgaben und Hinweise zielen darauf ab, einen an das Infektionsgeschehen angepassten Betrieb der Schule, der Verwaltung und der Hochschule in Corona-Zeiten sicherzustellen. Auch sind sie so ausgerichtet, dem Infektionsgeschehen flexibel und kontrollierend zu begegnen.

Dies bedeutet konkret:

  1. Auf dem gesamten Außengelände an der Vogelsanger Straße besteht mit dem Betreten des Geländes die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  2. Diese Pflicht umfasst alle Verkehrsflächen (Parkplätze, Schulhof, Toiletten, Flure, Treppenhäuser, Pausenräume, Kaffeeküchen).
  3. Die Länge oder Kürze des zu bewältigenden Weges entbindet dabei nicht von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  4. In den Klassenräumen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch.
  5. In den Laborräumen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch.
  6. Für die Sitzplätze auf dem Außengelände (z. B. vor dem Café Rheinische oder vor Gebäude V7) ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes entbehrlich, sobald es sich um Nahrungsaufnahme (Speisen und Getränke) handelt.
  7. Die Beschaffung des Mund-Nasen-Schutzes liegt in der Verantwortung jeder Schülerin, jedes Schülers und Studierenden sowie allen Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im absoluten Ausnahmefall (z. B. vergessener Mund-Nasen-Schutz o. ä.) wird dieser zur Verfügung gestellt.
  8. Auf dem gesamten Außengelände Vogelsanger Straße, einschließlich der Parkplätze, besteht ein absolutes Rauchverbot. Rauchen ist nur noch auf dem Gehweg der Vogelsanger Straße vor dem Gelände erlaubt.

Die Maßnahmen sind zunächst beschränkt bis einschließlich Freitag, den 11. September 2020!

Vielen Dank! Nicht nachlassen! Gemeinsam gegen Corona!

Ihr Brunke Barelmann, Schulleiter der RAK

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