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Gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 2. November 2020 zur Coronaschutzverodnung NRW haben ab sofort alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Umkreis von 150 Metern, gemessen an den Außengrenzen des Schulgeländes der RAK inklusive Parkplätze, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Diese Regel gilt zusätzlich zu allen bisherigen und weiterhin gültigen Regelungen!

Bitte nehmen Sie diese Verfügung zur Kenntnis und verhalten Sie sich entsprechend.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund!

Ihr Brunke Barelmann, Schulleiter der RAK

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