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Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung

Nicht nur Studierende profitieren von der BAföG-Reform. Höhere Leistungen entlasten auch diejenigen, die durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden.

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger gefördert. Am 1. August 2020 tritt die Novellierung des AFBG in Kraft (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Berufliche Weiterbildung; Bundesinstitut für Berufsbildung).

Profitieren können unter bestimmten Voraussetzungen dadurch bereits diejenigen, die Anfang September 2020 eine Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker an der RAK starten!

Die telefonische Studienberatung der RAK steht Ihnen gerne zur Verfügung: Informationen über Fördermöglichkeiten und eine persönliche Beratung erhalten Sie von Johann Feikes: 0221-54687-26

Infos Fördermöglichkeiten AFBG und BAföG (3 Seiten, unten links bitte blättern):

afbg-bafoeg-info-2020

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