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Am Montag, 14.09.2020 tritt folgende neue Corona-Regelung in Kraft:

  1. Die Maskenpflicht auf den Außenflächen, in der Cafeteria sowie in den Fluren bleibt weiterhin bestehen.
  2. In den Theorieunterrichten können Sie im Regelfall ihre Masken ablegen, sobald Sie Ihren festen Sitzplatz eingenommen haben und der Unterricht begonnen hat. Es wird aber dazu geraten, die Masken auf freiwilliger Basis auch weiterhin im Unterricht zu tragen.
  3. In den Praktika bleibt die Maskenpflicht bestehen, sofern Sie nicht dauerhaft an Ihren jeweiligen Plätzen bleiben.
  4. Zudem bleibt die Maskenpflicht in bestimmten weiteren Unterrichten bestehen, die Ihnen noch seitens Ihrer Abteilungsleitung mitgeteilt werden.
  5. Um größere Menschenansammlungen in den Fluren zu vermeiden, warten Sie bitte bis unmittelbar vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof, bevor Sie zu ihrem Unterrichtsraum gehen, wo Ihnen Ihre jeweilige Fachlehrkraft zeitnah den Raum aufschließt.
  6. Alle übrigen Corona-Regularien (Tischreinigung, Regeln zur Essensaufnahme u. ä.) bleiben weiterhin bestehen.

Bitte sorgen Sie auch künftig stets für gutes Durchlüften der Unterrichtsräume, um die Aerosolkonzentration in der Luft und damit eine eventuell vorhandene Virenlast möglichst gering zu halten.

Diese Regelung gilt bis auf Weiteres und wird dem künftigen Infektionsgeschehen angepasst.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Ihr Brunke Barelmann, Schulleiter der RAK

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