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Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Studierende,

bis Samstag, 2. April 2022 ist laut Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorgesehen. Danach endet diese Pflicht. Selbstverständlich steht es Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften frei auch weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bleiben Sie bitte weiterhin vorsichtig, im Interesse aller!

Bitte nehmen Sie auch diese weiterführenden Informationen des Schulministeriums NRW zur Kenntnis. Zur Seite des Ministeriums hier aktivieren.

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