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An der Rheinischen Akademie Köln besteht ab Montag, den 27. April 2020 die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Café Rheinische bei der Abholung von Speisen und Getränken sowie aus aktuellem Anlass innerhalb aller Unterrichtsgebäude, sobald der eigene Arbeitsplatz bzw. zugewiesene Schreibtisch im jeweiligen Klassenraum verlassen wird.

Wenn der vorgeschriebene Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, gilt jederzeit die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes!

Bleiben Sie gesund!

Brunke Barelmann, Schulleiter
Rheinische Akademie Köln

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