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Ab 26. Oktober: Maskenpflicht AUCH IM UNTERRICHT!

Gemäß den aktuellen Corona-Regeln des Schulministeriums NRW gilt nach den Herbstferien, also ab Montag, den 26. Oktober 2020, für alle Schülerinnen, Schüler und Studierende an der RAK wieder die Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) auch am Platz im Unterricht!

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf den Außenflächen, in der Cafeteria sowie in den Fluren bleibt weiterhin bestehen.

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres und werden dem künftigen Infektionsgeschehen angepasst.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Gemeinsam gegen Corona!

Ihr Brunke Barelmann, Schulleiter der RAK

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